TÜV entwickelt drei abgestufte Zertifizierungen für KI-Systeme

TÜV entwickelt drei abgestufte Zertifizierungen für KI-Systeme
Illustrationen erstellt mit KI-Bildgenerierung

Die TÜV-Organisationen entwickeln ein gemeinsames Rahmenprogramm mit drei Zertifizierungen für Qualität und Sicherheit von KI-Systemen. Die Prüfungen werden derzeit mit Pilotpartnern erprobt und sollen Unternehmen ab Ende 2026 schrittweise zur Verfügung stehen.

Der TÜV-Verband stellte das Vorhaben am 7. September 2026 vor. Nach seiner Veröffentlichung zur geplanten KI-Zertifizierung sollen Hersteller und Anbieter künftig unabhängig nachweisen können, dass ihre Systeme festgelegte Anforderungen an Qualität und Sicherheit erfüllen. Die Erprobung unter realen Einsatzbedingungen soll zeigen, wie sich Anforderungen und Verfahren in der Praxis bewähren.

Drei Zertifizierungen mit unterschiedlicher Prüftiefe

Das Rahmenprogramm unterscheidet drei Prüfvarianten nach Umfang, Tiefe und Methodik. Welche davon angewendet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall und der angestrebten Aussagekraft.

Die erste Zertifizierung ist für KI-Systeme vorgesehen, die formal nicht zur Hochrisiko-Kategorie der europäischen KI-Verordnung gehören. Sie erfasst grundlegende Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Die zweite Zertifizierung steht allen KI-Systemen offen. Sie umfasst eine strukturierte, KI-spezifische Risikobewertung sowie die Prüfung der Dokumentation und der Umsetzung beim Hersteller.

Bei der dritten Zertifizierung kommen zusätzlich unabhängige technische Tests ausgewählter Eigenschaften zum Einsatz. Damit sollen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Systems vertieft bewertet werden. Das Programm erfasst sowohl eigenständige KI-Anwendungen als auch KI als Bestandteil technischer Produkte.

Ergänzung zur europäischen KI-Verordnung

Nach Angaben des Verbandes ist das Rahmenprogramm durchgängig mit den Anforderungen der europäischen KI-Verordnung kompatibel. Es soll diese um risikobasierte und technische Prüfaspekte ergänzen. Die Zertifizierung soll Kunden und Geschäftspartnern eine zusätzliche Orientierung bieten und Unternehmen einen nachvollziehbaren Nachweis zur Qualität und Sicherheit ihrer Anwendungen ermöglichen.

Der TÜV-Verband koordiniert die Entwicklung. Das TÜV AI.Lab erarbeitet die fachlichen Grundlagen, darunter Prüfanforderungen und Prüfkataloge. Fachleute der beteiligten TÜV-Unternehmen bringen Erfahrungen aus Prüfungen, Zertifizierungen und der praktischen Bewertung von KI-Systemen ein. Weitere Einzelheiten zu Zuständigkeiten und Prüfvarianten enthält die Mitteilung des TÜV-Verbands.

Studie zeigt Vorbehalte gegenüber KI

Als Hintergrund nennt der Verband Ergebnisse seiner TÜV KI-Studie 2025. Demnach fürchten 79 Prozent der Bundesbürger unkalkulierbare Risiken durch künstliche Intelligenz. Unter den Nutzern von KI-Anwendungen vertrauen 53 Prozent darauf, dass Ergebnisse und Antworten korrekt sind. Laut Methodenhinweis beruhen diese Angaben auf einer repräsentativen Umfrage vom 26. Oktober 2025.

KI-Systeme werden der Mitteilung zufolge bereits in industriellen Produktionsabläufen, bei medizinischen Diagnosen, in Fahrassistenzsystemen und in Programmen zur Personalauswahl eingesetzt. Fehler können abhängig vom Anwendungsgebiet Folgen für Menschen, Unternehmen oder technische Prozesse haben. Zudem können Ergebnisse bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen oder Systeme in unerwarteten Situationen unzuverlässig reagieren. Die geplanten Zertifizierungen sollen solche unterschiedlichen Risiken mit einer jeweils passenden Prüftiefe berücksichtigen.

Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.