Snapchat verliert Prozess um Werbenutzung von KI-Chatdaten
Snapchat hat Gesprächsdaten von My AI, dem in die Messenger-App eingebauten KI-Chatbot, ohne ausreichende Rechtsgrundlage für Werbung verarbeitet. Das Landgericht Köln beanstandete außerdem voreingestellte Werbeoptionen. Der Anbieter will gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Rechtsmittel einlegen.
Das Urteil erging am 17. September 2026 unter dem Aktenzeichen 33 O 120/24, wie Golem berichtet. Das Gericht gab der Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands gegen die Snap Group Limited vollständig statt. Nach seinen Feststellungen nutzte das Unternehmen Textanfragen zur Anzeigenauswahl. Dabei verarbeitete es auch sensible Angaben, etwa zur Religion oder sexuellen Orientierung.
Bestätigung ersetzt keine ausdrückliche Einwilligung
Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet die Verarbeitung solcher Daten grundsätzlich. Eine zulässige Ausnahme lag nach Einschätzung des Landgerichts Köln nicht vor. Der bestätigte Hinweis zur Werbenutzung vor dem ersten Gespräch genügte nicht als ausdrückliche Einwilligung. Snap verwies auf Werbung anhand des Gesprächskontexts. Das Gericht hielt dagegen, dass die Bedingungen auch personalisierte Werbung erlaubten.
Snaps Einwand, sensible Angaben nicht gezielt zu erheben, überzeugte die Richter ebenfalls nicht. Gerade bei Minderjährigen ab 13 Jahren sei mit solchen Mitteilungen zu rechnen. Außerdem beanstandete das Gericht bereits aktivierte Werbeoptionen. Diese betrafen unter anderem Aktivitäten außerhalb der App und Datenweitergaben an Werbenetzwerke, also Firmen, die Anzeigen vermitteln. Nachträglich entfernbare Häkchen ersetzten keine aktive Zustimmung.
Werbeoptionen für Alkohol und Glücksspiel
In Konten Minderjähriger waren auch die Anzeigenthemen Alkohol und Glücksspiel voreingestellt. Nach dem Abschalten sollten laut App-Hinweis lediglich weniger entsprechende Anzeigen erscheinen. Darin sah das Gericht die Gefahr unzulässiger Werbung. Bei einem Testkonto einer vermeintlich 14-Jährigen empfahl My AI zudem Cocktails zum Probieren. Ob diese Antwort Werbung darstellte, ließ das Gericht offen.
Eine Snap-Sprecherin erklärte gegenüber dem Spiegel laut dem Golem-Bericht, das Unternehmen habe den Chatbot seit Klageeinreichung 2024 verändert und Werbung daraus entfernt. Alkohol- und Glücksspielwerbung für Minderjährige habe Snap nie zugelassen; dies widerspreche den eigenen Werberichtlinien. Bereits im März 2026 hatte die EU-Kommission wegen möglicher Jugendschutzmängel ein Verfahren gegen Snapchat eingeleitet.
Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.