Meta streicht umstrittene Klausel zur Nutzung von Unternehmenswebseiten

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Meta hat eine Klausel aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen entfernt, die Bedenken wegen eines möglichen Trainings von KI-Modellen mit Unternehmensinhalten ausgelöst hatte. Der Konzern erklärt, seine Praxis beim automatisierten Erfassen von Webseiten habe sich nicht geändert.

Über die Streichung berichtete TechCrunch am 17. Oktober 2026 unter Berufung auf das Technikmagazin The Verge. Die zuvor aktualisierten Bedingungen erfassten Inhalte von Domains, also Internetbereichen, Webseiten und Internetadressen, die zu Geschäftskonten gehören. Meta hatte deren Nutzung für Bereitstellung, Entwicklung, Verbesserung, Forschung, Training und Integrität seiner Produkte und Dienste vorgesehen.

Bedenken wegen Zugriff auf Verlagsinhalte

Vom Journalismusportal Nieman Lab befragte Rechtsexperten sahen darin eine möglicherweise weitreichende Erlaubnis für Meta. Nach ihrer Einschätzung hätte die Klausel das automatisierte Auslesen der Webseiten jedes Verlags mit einem Meta-Geschäftskonto erlauben können. Die so erfassten Inhalte hätten demnach zum Training der KI-Modelle des Unternehmens dienen können.

Beschränkung auf Werbung und Geschäftsprodukte

Meta erklärte, die zusammengeführten Regeln zur automatisierten Webseitenerfassung hätten ausschließlich für seine Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten. Diese Beschränkung habe das Unternehmen nun in den Bedingungen klargestellt. Unabhängig davon laufen weitere Verfahren gegen KI-Unternehmen, darunter Meta, wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen. Eine prominente Klage zu diesem Vorwurf hatte der Konzern im Vorjahr abgewehrt.

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