EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI nach Artikel 50
Die EU-Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten des AI Act veröffentlicht. Sie sollen Anbietern, Betreibern und Aufsichtsbehörden helfen, die Vorgaben aus Artikel 50 einheitlich anzuwenden, die seit dem 2. August 2026 für bestimmte KI-Systeme gelten.
Die Leitlinien der EU-Kommission betreffen Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, darunter generative und interaktive KI-Systeme sowie Deepfakes. Nach Angaben der Kommission gilt Artikel 50 des AI Act seit dem 2. August 2026. Die Vorgaben sollen für „legal certainty about the scope“ sorgen und den Code of Practice on Transparency of AI-generated Content ergänzen.
Pflichten für Anbieter und Betreiber
Anbieter müssen KI-Systeme so gestalten, dass Personen ausdrücklich informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Zudem müssen sie maschinenlesbare Kennzeichnungen hinzufügen, damit sich KI-generierte oder manipulierte Inhalte erkennen lassen. Betreiber müssen Personen informieren, wenn sie mit Emotionserkennung, biometrischer Kategorisierung oder Deepfakes konfrontiert werden. Das gilt laut Kommission auch für Textveröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle.
Begriffe, Ausnahmen, Zuständigkeiten
Die Leitlinien präzisieren die Begriffe „providers and deployers of AI systems“ entlang der Wertschöpfungskette. Sie definieren unter anderem direkt interaktive KI-Systeme, synthetische Inhalte, Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Genannt werden auch Ausnahmen, etwa „standard editing“. Erarbeitet wurden die Leitlinien laut Kommission mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, des AI Board und weiterer Beteiligter im Rahmen einer öffentlichen Konsultation.
Durchsetzung durch mehrere Behörden
Für die Durchsetzung nennt die Kommission nationale Marktüberwachungsbehörden, das AI Office für die von ihm beaufsichtigten Systeme und den Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn EU-Institutionen als Anbieter oder Betreiber auftreten. Die Leitlinien erläutern zudem, wie sich die Einhaltung der Transparenzpflichten nachweisen lässt, auch durch die Einhaltung des Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte.
Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.