EU-Kommission veröffentlicht Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

EU-Kommission veröffentlicht Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Illustrationen erstellt mit KI-Bildgenerierung

Die Europäische Kommission stellt einen einheitlichen Symbolsatz für die Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte bereit. Die frei verfügbaren Icons sollen Anbietern und Veröffentlichern helfen, Transparenzpflichten aus dem AI Act bei Deepfakes und bestimmten veröffentlichten Texten sichtbar umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat die Seite „EU Icons for labelling AI-generated content“ veröffentlicht. Dort heißt es, dass Betreiber generativer KI-Systeme den EU-Symbolsatz nutzen können. Die Symbole sind frei verfügbar und laut Kommission ein „integral part of Section 2 of the Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content“. Für Unternehmen ist dabei vor allem der Bezug zu Artikel 50 Absatz 4 des AI Act relevant.

Kennzeichnung für Deepfakes und bestimmte Texte

Die Kommission nennt zwei Inhaltsarten. Zum einen geht es um Deepfakes, also KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln. Zum anderen betrifft die Kennzeichnung KI-generierte oder manipulierte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt ist und keine redaktionelle Verantwortung übernommen wurde. Die Icons sollen solche Inhalte nach Angaben der Kommission „in a clear and distinguishable manner“ kenntlich machen.

Auch Ausnahmen werden genannt. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke ist die Pflicht auf eine angemessene Offenlegung begrenzt. Keine Offenlegung verlangt der AI Act laut Kommission außerdem, wenn Deepfakes oder veröffentlichte Texte gesetzlich zur Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden. Bei Texten entfällt die Pflicht zudem, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.

Vier Varianten des Symbolsatzes

Der Symbolsatz umfasst vier Varianten: schwarz, weiß, schwarz mit 50 Prozent Transparenz und weiß mit 50 Prozent Transparenz. Die Kommission stellt die Icons auf der genannten Seite zum Download bereit. Außerdem verweist sie auf Anwendungsfälle für das Basissymbol bei Deepfake-Inhalten und veröffentlichten Texten.

Einordnung in den Code of Practice

Die Kommission ordnet die Symbole in den Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten ein. Genannt werden Ersteller, Publisher und andere Betreiber generativer KI-Systeme als mögliche Nutzer. Damit soll die praktische Umsetzung der Transparenzvorgaben unterstützt werden, die der AI Act für bestimmte KI-Inhalte vorsieht.

Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.