EU-Kommission stellt Beschwerde-Tool zum AI Act bereit

EU-Kommission stellt Beschwerde-Tool zum AI Act bereit
Illustrationen erstellt mit KI-Bildgenerierung

Die EU-Kommission bietet mit dem AI Act Complaint Tool einen Meldeweg für mutmaßliche Verstöße gegen den AI Act an. Das Formular richtet sich an Einzelpersonen und Organisationen und ist für Beschwerden an das AI Office gedacht.

Veröffentlicht ist das Tool auf der Plattform „Shaping Europe’s digital future“. Nach Angaben der Kommission können „individuals and organisations“ dort mutmaßliche Verstöße von Anbietern oder Betreibern von KI-Systemen melden. Das AI Office ist dafür allerdings nur zuständig, wenn ein Fall unter Artikel 85 des AI Act fällt und ein KI-System betrifft, das in seine ausschließliche Zuständigkeit fällt.

Beschränkter Anwendungsbereich

Die Kommission grenzt den Einsatz des Formulars klar ein. Es ist nicht für Verstöße außerhalb des AI Act vorgesehen, ebenso wenig für Beschwerden zu anderem EU-Recht oder nationalem Recht. Auch Verstöße gegen Artikel 53 bis 55 des AI Act sollen nicht über dieses Tool gemeldet werden. Für „downstream providers“, die GPAI-Modelle anderer Anbieter integrieren, verweist die Kommission für diese Artikel auf einen eigenen Beschwerdekanal.

Keine anonymen Meldungen

Beschwerden können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden. Erforderlich sind unter anderem das Land des Vorfalls, eine Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes sowie Identitäts- und Kontaktdaten. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin: „This is not an anonymous reporting channel.“ Nach dem Absenden wird eine Referenznummer erzeugt, die für die weitere Kommunikation mit dem AI Office genutzt werden kann.

Vertrauliche Behandlung und mögliche Weiterleitung

Nach Darstellung der Kommission behandelt das AI Office eingehende Beschwerden vertraulich. Fällt ein Vorgang nicht in seine Zuständigkeit, sollen Einreicher darüber informiert werden. Mit vorheriger Zustimmung kann eine Beschwerde an die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde oder an eine Behörde weitergeleitet werden, die für die Aufsicht oder Durchsetzung von EU-Pflichten zum Schutz von Grundrechten zuständig ist.

Für anonyme Hinweise verweist die Kommission zudem auf ein separates AI Act Whistleblower Tool. Dieses richtet sich an Personen, die beruflich mit KI-Anbietern oder -Betreibern verbunden sind.

Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.