Bundestag beschließt deutsches KI-Gesetz: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsicht
Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz zum EU-AI-Act beschlossen und die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsicht bestimmt. Damit stehen erstmals nationale Zuständigkeiten, Beschwerdewege und Bußgeldstrukturen für KI-Anwendungen in Deutschland fest.
Kurz vor 22 Uhr am Donnerstag verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur nationalen Umsetzung der europäischen KI-Verordnung, wie heise online berichtet. Am 12. Juni 2026 wurde die Entscheidung öffentlich. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD stimmte dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen. Mit dem Beschluss schafft Deutschland knapp 2 Jahre nach Inkrafttreten des AI Acts die nationalen Aufsichts- und Bußgeldstrukturen, die für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen erforderlich sind.
Bundesnetzagentur als zentrale Stelle
Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung überall dort, wo keine spezialisierten Fachbehörden zuständig sind. Bei ihr soll zudem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum entstehen, das als Ansprechpartner für europäische Institutionen dient und nationale Expertise bündelt. Für Unternehmen ist das relevant, weil die Behörde laut dem Bericht auch beraten und mindestens 1 KI-Reallabor betreiben soll, in dem neue Anwendungen vorab getestet werden können.
Für Bürger wird die Behörde zugleich zur Beschwerdestelle bei vermuteten Verstößen gegen KI-Vorgaben. Das betrifft auch den Einsatz von Hochrisiko-Systemen, wie sie in Personalprozessen, Kreditentscheidungen oder sicherheitsrelevanten Anwendungen vorkommen. Der Bundestag nahm parallel eine Entschließung an, die einen „innovationsfreundlichen und möglichst bürokratiearmen Rahmen“ für KI-Anwendungen schaffen soll. Gerade für mittelständische Anbieter von Software und Automatisierung ist diese Zuständigkeitsklärung ein konkreter Einschnitt.
Streit um Grundrechte und Zuständigkeiten
Wirtschaftsverbände begrüßten laut heise die gewonnene Rechtssicherheit. Kritik kam dagegen von Opposition und Zivilgesellschaft. Die NGO AlgorithmWatch monierte, zentrale Forderungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft seien unberücksichtigt geblieben. Dazu zählt vor allem ein verpflichtendes Transparenzregister für den KI-Einsatz in Behörden. Auch Oppositionsanträge für ein Verbot biometrischer Fernidentifikation im öffentlichen Raum fanden keine Mehrheit.
Zusätzlich hatten Datenschutzbehörden gefordert, die Aufsicht über besonders sensible Hochrisiko-KI-Systeme nicht der Bundesnetzagentur, sondern ihnen zu übertragen, wie heise online zusammenfasst. Kritiker warnen deshalb vor einem föderalen Kompetenz-Wirrwarr. Ein unabhängiger KI-Beirat wurde ebenfalls nicht verankert. Damit bleibt die Bundesnetzagentur die zentrale Instanz, obwohl gerade bei Grundrechtsfragen andere Behörden mehr Zuständigkeit verlangt hatten.
Reallabor und Bußgeldstruktur
Mit dem Gesetz erhält Deutschland erstmals eine vollständige nationale Architektur für die Durchsetzung des AI Acts. Dazu gehören Marktaufsicht, Beschwerdewege, Beratung und Bußgeldverfahren unter einem Dach, soweit keine Fachaufsicht greift. Der Bundestag lehnte zugleich ein verpflichtendes Transparenzregister und weitere Oppositionsanträge ab. Das Gesetz wurde am Donnerstagabend beschlossen, nachdem der Digitalausschuss den Entwurf zuvor noch geändert hatte.
Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.