Berliner Gericht wertet Googles KI-Übersichten als Suchformat statt eigene Aussage
Ein Berliner Gericht hat Googles KI-Übersichten nicht als eigenständige Aussagen des Anbieters eingestuft. Das Urteil verschiebt die Haftungsfrage bei generativer Suche vorerst zugunsten von Google und steht im Widerspruch zu einer strengeren Entscheidung aus München.
Wie The Decoder am 16. Juni 2026 berichtete, bewertete das Berliner Gericht die KI-Antworten als „neues Suchergebnisformat“. Anlass war eine Klage eines Parfumkonzerns wegen markenrechtlicher Fragen. Google hatte bei Suchanfragen nach Duftimitationen geschützte Markennamen genannt und auf Seiten mit günstigeren Alternativen verlinkt. Das Gericht sah darin keine Markenverletzung. Für durchschnittliche Nutzer sei erkennbar, dass die Suchmaschine Inhalte aus Drittquellen bündele.
Haftung bleibt umstritten
Die Berliner Richter verneinten einen „bestimmenden Einfluss“ Googles auf den Inhalt der KI-Übersichten, wie es in der Darstellung von The Decoder heißt. Damit folgt das Gericht einer engeren Sicht auf die Rolle des Suchanbieters. Für Unternehmen ist das relevant, weil Google die KI-Übersichten seit 2024 schrittweise in die Suche integriert hat und sie Informationen oft vor dem klassischen Link-Ranking anzeigen. Die Frage, ob solche Antworten als eigene Äußerung des Anbieters gelten, berührt Haftung, Reputationsschäden und den Umgang mit fehlerhaften Nennungen von Marken oder Firmennamen.
Der Fall aus Berlin steht jedoch nicht allein. Bereits vor dem Berliner Spruch hatte ein Münchner Gericht in einem anderen Verfahren deutlich strenger geurteilt. Dort brachte Googles KI zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung. Nach Darstellung von The Decoder sah das Münchner Gericht in den KI-Übersichten eigenständige Inhalte. Google müsse haften, weil nur der Anbieter Kontrolle über Modell, Algorithmen und Darstellung habe.
Zwei Gerichte, zwei Linien
Der Widerspruch zwischen Berlin und München verschärft die Rechtsunsicherheit für Suchanbieter und betroffene Unternehmen. In Berlin überwog Anfang Juni 2026 die Sicht, dass Nutzer die Antworten als Zusammenfassung fremder Quellen erkennen. In München überwog zuvor die Sicht, dass die KI Aussagen erzeugt, die so in keiner Quelle stehen. Genau an dieser Abgrenzung hängt, ob Ansprüche eher gegen Ursprungsquellen oder gegen den Plattformbetreiber selbst gerichtet werden.
Relevanz für generative Suche
Der Streit betrifft nicht nur Google, sondern das Grundmuster generativer Suche in Produkten wie Gemini, Copilot oder Chatbots mit Webzugriff. Sobald Systeme Quellen verdichten und in einem Antwortblock ausspielen, stellt sich dieselbe Haftungsfrage. Ein weiterer Termin wurde in der Vorlage nicht genannt; fest steht bislang nur, dass das Berliner Urteil Anfang Juni 2026 erging und am 16. Juni 2026 öffentlich wurde.
Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.