Österreich erlaubt vollautomatische KI-Bescheide

Österreich erlaubt vollautomatische KI-Bescheide
Illustration erstellt mit KI-Bildgenerierung

Österreich schafft eine Rechtsgrundlage für vollautomatische Behördenbescheide und bestimmte Verwaltungsstrafen. Künstliche Intelligenz darf dabei ohne menschliche Einzelfallprüfung entscheiden. Neue Vorschriften regeln außerdem antragslose Verfahren und barrierefreie Behördenbots.

Der Nationalrat beschloss die Novellen am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Der neue Paragraf 18a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erlaubt laut heise online vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen. Jede Verwaltungseinheit entscheidet selbst über geeignete Verfahren. Auch Ermessensspielräume und unbestimmte Gesetzesbegriffe schließen eine Automatisierung nicht aus.

Stichproben statt Einzelfallprüfung

Die Behörde muss den automatisierten Vorgang bestimmen und grundsätzlich eingreifen können. Vorgeschrieben sind Stichproben, eine dokumentierte Testphase und technische Nachvollziehbarkeit. Dazu gehören Angaben über die verwendeten Schulungsdaten. Selbstlernende Systeme bleiben ausgeschlossen. Geänderte Normen oder neue Rechtsprechung erfordern eine erneute Schulung, Testphase und Freigabe durch den Behördenleiter.

Automatische Bescheide tragen keinen Namen einer verantwortlichen Person. Stattdessen müssen Behörden auf die maschinelle Erstellung hinweisen. Betroffene können binnen zwei Wochen Vorstellung erheben, sofern keine Strafverfügung vorliegt. Bei diesem Rechtsmittel prüft dieselbe Behörde ihre eigene Entscheidung erneut. Bei vollautomatisch erzeugten Bescheiden wird dadurch der Bescheid rückwirkend unwirksam. Einen neuen Bescheid darf anschließend nur ein Mensch erlassen. Vollautomatische Entscheidungen sind in Berufungsverfahren nicht vorgesehen.

Korrektur binnen zwei Monaten

Behörden oder ihre Oberbehörden dürfen automatische Bescheide innerhalb von zwei Monaten aufheben oder ändern. Das gilt, wenn Betroffene keine Vorstellung erhoben haben. Inhaltliche Voraussetzungen bestehen dafür nicht. Erworbene Rechte sollen jedoch möglichst geschont werden. Die Regelung soll auch schnelle Korrekturen bei fehlerhaften Massenverfahren ermöglichen.

Die Novellen erlauben außerdem sogenannte antragslose Verfahren, bei denen Bescheide ohne Antrag und ohne vorherige Einsicht der Betroffenen erlassen werden. Voraussetzung sind eine einzige Verfahrenspartei und automatisiert verfügbare Informationen über deren Rechtsanspruch. Als Vorbilder dienen die amtswegige Familienbeihilfe und die automatische steuerliche Arbeitnehmerveranlagung. Behörden müssen auf ihren Webseiten angeben, welche Verfahren antragslos oder vollautomatisch ablaufen.

Behördenbots begleiten Anträge

Eine neue Rechtsgrundlage erfasst barrierefreie Behördenbots für Text und Sprache. Diese Systeme dürfen Bürger durch den gesamten Vorgang führen. Sie können zudem behördliche Hinweise zu möglichen Verfahrensschritten in möglichst einfacher Sprache vermitteln.

Vollautomatische Strafbescheide werden für Strafverfügungen und Anonymverfügungen zugelassen. Dafür entsteht kein zusätzliches Rechtsmittel. Ordentliche Verwaltungsstrafverfahren bleiben von automatischen Entscheidungen ausgenommen. Der Bundesrat muss den Gesetzesnovellen noch zustimmen; die Regierungskoalition verfügt dort über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

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