EU-Kartellwächter befragen Verlage zu Googles KI-Suchopt-out

EU-Kartellwächter befragen Verlage zu Googles KI-Suchopt-out
Illustrationen erstellt mit KI-Bildgenerierung

Die EU-Kartellaufsicht prüft Googles Vorschlag für ein KI-Suchopt-out bei Verlagen. Der Ausgang der Befragung ist relevant für ein laufendes Verfahren, das sich um Rankings, Reichweite und die Nutzung journalistischer Inhalte in der Suche dreht.

Wie Reuters am 1. September 2026 berichtet, holt die EU-Kartellaufsicht Rückmeldungen von Verlagen zu Googles Vorschlag ein, Inhalte von KI-Suchfunktionen auszunehmen, ohne die Platzierung in den Suchergebnissen zu verschlechtern. Die Antworten könnten den Ausgang eines laufenden EU-Verfahrens beeinflussen. Google hatte diese Opt-out-Möglichkeit im Juni angekündigt und plant laut Reuters eine weltweite Einführung.

Fragebogen mit Frist Ende August

Der Fragebogen wurde laut Reuters im Juli verschickt, die Frist für Antworten endete am 28. August. Die Behörde fragte unter anderem, ob Verlage das Opt-out nutzen würden und welche Faktoren ihre Entscheidung bestimmen. Im Zentrum steht die Sorge, dass Inhalte für KI-Funktionen verwendet werden.

Betroffen sind vor allem Googles KI-Überblicke. Reuters beschreibt sie als KI-generierte Zusammenfassungen, die oberhalb klassischer Hyperlinks erscheinen. Diese Funktion hat in der EU kartellrechtliche Beschwerden von Verlagen ausgelöst, die sinkende Reichweiten und rückläufige Erlöse befürchten. Zudem hat Google im Mai die KI-Suche umgebaut und KI-Überblicke sowie KI-Modus in eine gemeinsame KI-Suche überführt.

Parallele Aufsicht in Europa

Am selben Tag im Juni, an dem Google das Opt-out ankündigte, ordnete auch die britische Kartellaufsicht laut Reuters an, dass Verlage die Nutzung ihrer Inhalte für KI-Funktionen unterbinden können müssen. Google verwies gegenüber Reuters auf einen Blogeintrag vom 3. Juni und äußerte sich nicht weiter.

Mehr als 10 Milliarden Euro

Die Auseinandersetzung fällt in eine lange Reihe von EU-Verfahren gegen Google. Reuters beziffert die bisherigen EU-Kartellstrafen des Konzerns aus verschiedenen Verfahren über fast zwei Jahrzehnte auf mehr als 10 Milliarden Euro.

Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.