EU-Grundrechteagentur verlangt strengere Regeln für biometrische Überwachung

EU-Grundrechteagentur verlangt strengere Regeln für biometrische Überwachung
Illustration erstellt mit KI-Bildgenerierung

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fordert von den Mitgliedstaaten zusätzliche Schutzvorkehrungen beim Einsatz biometrischer Identifizierung durch die Polizei. Insbesondere sollen Behörden die Ergebnisse ihrer Folgenabschätzungen zu den Grundrechten, also Prüfungen möglicher Auswirkungen auf Bürgerrechte, veröffentlichen.

Die in Wien ansässige Agentur stützt ihre Empfehlungen auf Daten aus Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, den Niederlanden und Irland. Nach dem Bericht von EUobserver fehlen in mehreren Mitgliedstaaten noch notwendige Rahmenbedingungen für die Einführung automatisierter Systeme zur Identifizierung von Personen.

Öffentlichkeit soll über Risiken informiert werden

Die Grundrechteagentur empfiehlt den Strafverfolgungsbehörden, die Ergebnisse dieser Prüfungen öffentlich zugänglich zu machen. Damit würden sie über die Anforderungen des europäischen Gesetzes über künstliche Intelligenz hinausgehen. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht bislang nicht. Dadurch kann Technik zur KI-gestützten Überwachung eingesetzt werden, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt.

Biometrische Fernidentifizierung dient dazu, Personenprofile mit Datenbanken oder Beobachtungslisten abzugleichen. Mit der technischen Entwicklung könnte sie zunehmend auch zur Auswertung von Echtzeitdaten in öffentlichen Räumen verwendet werden. Die Agentur hält dafür klare Schutzvorkehrungen und eine unabhängige Aufsicht für erforderlich.

Gesichtserkennung kann von Protesten abschrecken

Die automatisierte Auswertung von Echtzeitdaten kann nach Einschätzung der Grundrechteagentur das Privatleben und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigen. In ihrer Erhebung gaben 37 Prozent der Befragten an, eine unbefugte Verwendung ihrer Daten zu fürchten. 29 Prozent würden seltener an friedlichen Demonstrationen oder Protesten teilnehmen, wenn dort Gesichtserkennung eingesetzt würde.

Für die wirksame Anwendung des europäischen Gesetzes über künstliche Intelligenz seien daher eindeutige nationale Gesetze und einheitliche Schutzvorkehrungen nötig. Diese sollen verhindern, dass KI-gestützte Systeme Menschen wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen oder öffentlichen Versammlungen identifizieren. Damit sind auch Datenschutz, Versammlungsfreiheit und öffentliches Vertrauen betroffen.

Verbot mit Ausnahmen für die Strafverfolgung

Das 2024 verabschiedete europäische Gesetz über künstliche Intelligenz verbietet grundsätzlich die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen. Für Strafverfolgungsbehörden gelten jedoch Ausnahmen. Sie dürfen solche Systeme unter anderem zur Suche nach Opfern und vermissten Personen sowie zur Ermittlung von Tatverdächtigen einsetzen.

Weitere Ausnahmen betreffen die Abwehr eines Terroranschlags und die Verhinderung von Gefahren für Leben oder körperliche Sicherheit. Nach Auffassung der Grundrechteagentur sollten die Mitgliedstaaten diese gesetzlichen Möglichkeiten durch nachvollziehbare nationale Regeln, einheitliche Sicherungen, unabhängige Kontrolle und mehr Transparenz ergänzen.

Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.