EU-Datenzentren: Journalisten fordern Prüfung verweigerter Umweltdaten
Lighthouse Reports hat wegen verweigerter Umweltdaten europäischer Rechenzentren ein internationales Kontrollgremium angerufen. Das Verfahren betrifft Energieverbrauch, Wasserbedarf und weitere Kennzahlen des wachsenden Ausbaus von KI-Infrastruktur in der Europäischen Union.
Die Redaktion reichte ihre Beschwerde am 30. September 2026 beim Komitee zur Überwachung der Aarhus-Konvention ein. Das berichtet Lighthouse Reports in seiner Untersuchung. Das vierteljährlich tagende, den Vereinten Nationen angegliederte Gremium überwacht die Einhaltung der Aarhus-Konvention und damit die Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen. Dieser bindende internationale Vertrag schützt den Zugang zu Umweltinformationen.
Anfragen in 27 EU-Staaten
Ab Oktober 2025 beantragten Journalisten Daten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Grundlage war die Energieeffizienzrichtlinie. Sie verpflichtet Betreiber zur Meldung bestimmter Verbrauchskennzahlen. Gefragt wurde nach Gesamtenergieverbrauch, erneuerbaren Energien, wiederverwendeter Abwärme und Kühlung. Hinzu kamen Kältemittel sowie gesamter und trinkbarer Wasserverbrauch.
Zehn Staaten erklärten, keine entsprechenden Angaben zu ihren Rechenzentren zu besitzen. Rund sechs weitere Staaten begründeten eine vollständige Geheimhaltung mit Geschäftsinteressen. Auch die Europäische Kommission verweigerte einen angeforderten Datenausschnitt. Überprüfungen, Entscheidungen von Aufsichtsstellen und mögliche Gerichtsverfahren führten überwiegend nicht zur Offenlegung.
Niederlande erfassen nur 104 Anlagen
Die niederländische Unternehmensagentur RVO (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland), die Daten für die EU sammelt, führte in offengelegten Meldungen 104 Anlagen auf. Der Branchenverband DDA zählte Ende 2025 dagegen 186 kommerzielle Rechenzentren ab 500 Kilowatt. Diese Leistungsschwelle löst nach den EU-Regeln die Meldepflicht aus. Damit hatte RVO keine Kenntnis von fast der Hälfte dieser Anlagen. DDA-Direktor Stijn Grove erklärte, RVO könne die Betreiber anrufen, um einen vollständigen Überblick über die kommerziellen Rechenzentren zu erhalten.
In Frankreich verpflichtete die französische Aufsichtsbehörde für Informationsfreiheit CADA (Commission d’Accès aux Documents Administratifs) das Umweltministerium zur Beantwortung der Anfrage. Das Ministerium veröffentlichte anschließend ein Dokument mit zufällig angeordneten Datenbankspalten. Dadurch ließen sich die enthaltenen Werte nicht sinnvoll auswerten.
Beschwerde nach ausgeschöpften Rechtswegen
Lighthouse Reports beruft sich nun auf die Aarhus-Konvention. Nach Einschätzung konsultierter Fachleute überwiegt deren Informationsrecht die angeführten Geschäftsinteressen. Die Eingabe liegt dem Komitee zur Überwachung der Aarhus-Konvention zur Prüfung vor. Nach Angaben der Redaktion handelt es sich um die erste derartige Eingabe einer investigativen Redaktion. Eine Zusammenfassung und die vollständige Eingabe sind auf der Methodikseite der Untersuchung abrufbar.
Dieser Artikel wurde KI-generiert erstellt. Die Themenauswahl trifft die Redaktion, die redaktionelle Verantwortung liegt bei KI-Prüfstand.