Deutschland und Frankreich verzögern Abstimmung über EU-Digitalpaket
Deutschland und Frankreich haben die Abstimmung über das EU-Digitalpaket digitaler Omnibus verzögert. Streitpunkte sind der Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim Datenaustausch und zusätzliche Datenschutzentlastungen. Berlin fordert dabei Ausnahmen für kleinere Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sollte am 7. Oktober 2026 die Position des EU-Rates beschließen. Damit sollte er ein Verhandlungsmandat gegenüber dem Europäischen Parlament sichern. Nach Angaben von Agence Europe blieb es jedoch bei einer Diskussion. Die verschobene Abstimmung ist für den 11. Oktober vorgesehen. Das Gesetzespaket soll die Datenschutz-Grundverordnung und den Data Act, das EU-Datengesetz, vereinfachen und Verwaltungsaufwand verringern.
Geschäftsgeheimnisse bremsen die Einigung
Deutschland und Frankreich halten die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im EU-Datengesetz für unzureichend. Berlin verlangt eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Dateninhaber, also dem Unternehmen, das die Daten besitzt und kontrolliert, und dem Nutzer, der Zugang beantragt, bevor geschützte Daten weitergegeben werden. Der Kompromiss der irischen EU-Ratspräsidentschaft sieht dagegen ein Verweigerungsrecht bei nachgewiesenem erheblichem Risiko rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung vor. Das betrifft insbesondere Empfänger in Drittstaaten mit schwächerem Schutz.
Berlin verlangt zusätzliche Datenschutzentlastungen
In einem Arbeitspapier schlägt Deutschland zudem eine Kategorie von Datenverantwortlichen mit geringem Risiko vor, also Stellen, die über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Agence Europe hat das Dokument eingesehen. Nach dem Vorschlag könnten Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen von zahlreichen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen werden. Dasselbe soll für Personen und Organisationen gelten, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.
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